Indirekte Presseförderung: Ermässigung bleibt unverändert

10. Dezember 2021

Die Ermässigung für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post wird im nächsten Jahr gleich hoch sein wie im Jahr 2021. Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2021 die Ermässigung für die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse auf 29 Rappen pro Exemplar festgelegt. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten 18 Rappen pro Exemplar.

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Gruppenbild Bundesrat 2021 Bild: Der Bundesrat. Das Portal der Schweizer Regierung. 2021.