Indirekte Presseförderung
Vereine und Stiftungen mit ihren Mitgliedern sowie Spenderinnen und Spendern sind ein wesentliches Merkmal der Schweiz. Sie sind Sinnbild der auf Eigenverantwortung und demokratischer Partizipation basierenden Gesellschaft.
Vereine und Stiftungen, oft als Nonprofit-Organisationen (NPO) bezeichnet, informieren ihre Mitglieder und Spender:innen unter anderem mit Zeitschriften und Magazinen über ihre Themen und Aktivitäten.
Der Bund anerkennt die Bedeutung dieser Informationsprodukte und betreibt deshalb die sogenannte indirekte Presseförderung. Die nicht gewinnorientierte Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wird mit einem jährlichen Beitrag von 20 Millionen Franken gefördert. Die Regional- und Lokalpresse wird ebenso mit 30 Millionen Franken pro Jahr unterstützt.

Wie funktioniert die indirekte Presseförderung?
Die indirekte Presseförderung erfolgt in Form der Zustellermässigung. Zeitschriften, die gewisse Mindestanforderungen erfüllen, werden zu reduzierten Tarifen von der Post zugestellt. Diese Zustellermässigung beträgt derzeit 18 Rappen pro Exemplar für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse (gegenüber 27 Rappen für die Regional- und Lokalpresse).
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bewilligt die Gesuche und berechnet jährlich die Zustellermässigung pro Exemplar.
Der Bundesbeitrag und die Mindestanforderungen sind im Postgesetzes (PG Art. 16) und in der Postverordnung (VPG Art. 36 Abs. 3) geregelt.

Position von NPO-Media
Für NPO-Media hat sich die indirekte Presseförderung bewährt. Sie stellt einen wichtigen Beitrag an die Publikationen von Vereinen und Stiftungen dar und damit zugleich einen Beitrag zur Medienvielfalt, Integration aller Landesteile und Partizipation der Bevölkerung. Zudem werden durch die indirekte Förderung in Form der Zustellermässigung (demokratiepolitisch heikle) inhaltliche Vorgaben vermieden.

Link zur indirekten Presseförderung
Bundesamt für Kommunikation BAKOM: Presseförderung
Berechnung der indirekten Presseförderung