Indirekte Presseförderung

Vereine und Stiftungen mit ihren Mitgliedern sowie Spenderinnen und Spendern sind ein wesentliches Merkmal der Schweiz. Sie sind Sinn­bild der auf Eigen­verantwortung und demokratischer Partizipation basierenden Gesellschaft.

Vereine und Stiftungen, oft als Nonprofit-Organisationen (NPO) bezeichnet, informieren ihre Mitglieder und Spender:innen unter anderem mit Zeitschriften und Magazinen über ihre Themen und Aktivitäten.

Der Bund anerkennt die Bedeutung dieser Informationsprodukte und betreibt deshalb die sogenannte indirekte Presse­förderung. Die nicht gewinn­orientierte Mitgliedschafts- und Stiftungs­presse wird mit einem jährlichen Beitrag von 20 Millionen Franken gefördert. Die Regional- und Lokal­presse wird ebenso mit 30 Millionen Franken pro Jahr unterstützt.

Wie funktioniert die indirekte Presse­förderung?

Die indirekte Presse­förderung erfolgt in Form der Zustell­ermässigung. Zeitschriften, die gewisse Mindest­anforderungen erfüllen, werden zu reduzierten Tarifen von der Post zugestellt. Diese Zustell­ermässigung beträgt derzeit 20 Rappen pro Exemplar für die Mitgliedschafts- und Stiftungs­presse (gegenüber 25 Rappen für die Regional- und Lokal­presse).

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bewilligt die Gesuche und berechnet jährlich die Zustell­ermässigung pro Exemplar.

Der Bundes­beitrag und die Mindest­anforderungen sind im Post­gesetzes (PG Art. 16) und in der Post­verordnung (VPG Art. 36 Abs. 3) geregelt.

Position von NPO-Media

Für NPO-Media hat sich die indirekte Presse­förderung bewährt. Sie stellt einen wichtigen Beitrag an die Publikationen von Vereinen und Stiftungen dar und damit zugleich einen Beitrag zur Medien­vielfalt, Integration aller Landesteile und Partizipation der Bevölkerung. Zudem werden durch die indirekte Förderung in Form der Zustell­ermässigung (demokratie­politisch heikle) inhaltliche Vorgaben vermieden.

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