Indirekte Presseförderung: Ermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse bleibt unverändert

16. Dezember 2022

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 die Ermässigung für die Zustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften festgelegt. Im Jahr 2023 beträgt die Ermässigung für die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse durch die Schweizerische Post 26 Rappen pro Exemplar – drei Rappen weniger als in diesem Jahr. Die Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhalten weiterhin 18 Rappen pro Exemplar.

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Gruppenbild Bundesrat 2022 Bild: Der Bundesrat. Das Portal der Schweizer Regierung. 2022.