Um die Medienvielfalt in der Schweiz zu erhalten, will die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die Regional- und Lokalpresse sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mittelfristig stärker unterstützen. Sie will dafür die indirekte Presseförderung auf sieben Jahre befristet ausbauen.
An ihrer Sitzung vom 14. November 2023 verabschiedete die Kommission den Vorentwurf für die dafür nötige Änderung des Postgesetztes mit 14 zu 10 Stimmen und eröffnete die Vernehmlassung dazu.
Zur Medienmitteilung der KVF-N
Derzeit wird die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit einem jährlichen Betrag von 20 Millionen Franken gefördert. Deshalb profitieren die Publikationen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von einer Zustellermässigung von 18 Rappen pro Exemplar.
Hier können Sie berechnen, wieviel Sie für Ihre Publikation derzeit genau einsparen.
Eine Mehrheit der KVF-N schlägt nun vor, diesen Betrag für sieben Jahre von 20 auf 30 Millionen Franken pro Jahr anzuheben. Entsprechend würde auch der Betrag steigen, den Sie beim Versand Ihres Magazins einsparen.
Eine Kommissionsminderheit möchte die jährliche Unterstützung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse hingegen nicht erhöhen.
Als Stimme der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse wird sich NPO-Media dafür einsetzen, dass nicht nur der Betrag für die Lokal- und Regionalpresse, sondern auch derjenigen für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse angehoben wird. Dafür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
Vernehmlassungsantworten zur Vernehmlassung 2023/83 «Änderung des Postgesetzes» können bis am 1. März 2024 elektronisch eingereicht werden.
Hier können Sie die Unterlagen zur Vernehmlassung abrufen.